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Das Positionspapier zum Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung

Ein lebendiger Dialog im Anschluss an die Podiumsdiskussion zeigte, wie wichtig gute Rahmenbedingungen sind!

Das Positionspapier zur Podiumsdiskussion soll an das Bayerische Sozialministerium übergeben werden.

Der Tenor der Podiumsdiskussion zum Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung, zu der fiz e.V. und KEB e.V. am 14. Oktober 22 geladen hatten, war eindeutig: Die Diskutanten, Dr. Simone Strohmayr (SPD, MdL), Dr. Fabian Mehring (FW, MdL), Günther Katheder-Göllner (Kreisjugendamt Augsburg), Josef Falch (Kreisjugendring Augsburg-Land) und Verena Maier (Elternbeirätin der Grundschule Zusmarshausen) waren sich einig, dass adäquate außerschulische Räumlichkeiten und eine qualifizierte pädagogische Betreuung der Grundschulkinder als Grundvoraussetzungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erfüllt sein müssen.

In der anschließenden Fragerunde wurde klar, dass Eltern auch großen Wert auf die Anpassungsfähigkeit der Buchungszeiten an die jeweiligen familiären Bedürfnisse und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen schulischer Bildung und der Förderung sozialer und persönlicher Kompetenzen der Kinder, je nach ihren individuellen Stärken, legen.

Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit - zwei leere Worthülsen, wenn der beschlossene Rechtsanspruch nicht mit kindgerechten Normen unterfüttert wird!


Unser POSITIONSPAPIER

In Zusmarshausen fand am 14.10.2022 eine überregionale Podiumsdiskussion und ein moderierter Familiendialog zum Thema „Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder“ statt. Eingeladen hat hierzu der Verein fiz - Familien in Zusmarshausen e.V., die Katholische Erwachsenenbildung Landkreis Augsburg e.V. trat als Mitveranstalter auf.

Als Podiumsdiskutanten waren vertreten:

  • MdL Dr. Simone Strohmayr
  • MdL Dr. Fabian Mehring
  • Günter Katheder-Göllner von der Jugendhilfeplanung des Landratsamtes Augsburg
  • Verena Maier, Elternbeiratsvorsitzende der Grundschule Zusmarshausen
  • Josef Falch, Vorsitzender des Kreisjugendringes Augsburg-Land

Verhindert war Frau Staatsministerin a.D. Carolina Trautner.

Die Moderation der Veranstaltung oblag der Redakteurin Jana Tallevi von der Augsburger Allgemeinen.

Das Auditorium setzte sich aus interessierten Eltern, Elternbeiratsvertretern der Kitas und Grundschulen sowie Gemeinderäten und Vertretern aus den Schulen zusammen. Inhalt war die Ausgestaltung des ab 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder.

Folgende Zusammenfassung stellen wir als Ergebnis der Podiumsdiskussion und des Familiendialogs als

POSITIONSPAPIER

zur Verfügung:

Position 1

Für die Betreuung der Grundschulkinder am Nachmittag müssen geeignete Räumlichkeiten außerhalb von Schulgebäuden zur Verfügung stehen, weil es für 6- bis 10-Jährige nicht zumutbar ist, den Großteil des Tages und teilweise auch die Ferien im Schulhaus zu verbringen, das aus gutem Grund nicht zur Freizeitbeschäftigung gestaltet ist und auch nicht so wahrgenommen werden kann und soll.

Position 2

Für Einrichtungen, die den Rechtsanspruch erfüllen, müssen qualitativ angemessene personelle Mindestanforderungen gelten. Um dem Bildungs- und Förderanspruch gerecht zu werden und um pädagogische Standards einhalten zu können, ist ein Mindestmaß an pädagogischen Kenntnissen unumgänglich. Nachqualifizierung von bewährten Hilfskräften muss ermöglicht werden.

Position 3

An Einrichtungen, die den Rechtsanspruch erfüllen, müssen angemessene räumliche Mindestanforderungen gestellt werden. Gleichzeitig stattfindende Bildungs-, Freizeit- und Therapieangebote benötigen unterschiedliche Raumkonzepte. Die Kinder benötigen darüber hinaus ausreichenden Platz für die Bewegung und das Spiel im Freien, als Voraussetzung für eine positive körperliche Entwicklung und zur Prävention späterer Haltungsschäden.

Position 4

Hohe Priorität muss der Flexibiliät der Familien eingeräumt werden. Alleinerziehende, Eltern im Schichtdienst oder mit flexiblen Arbeitszeiten müssen die Betreuungszeit ihrer Kinder an ihre beruflichen Verpflichtungen anpassen können. Die pädagogische Arbeit darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Position 5

Die Wertschätzung für die Betreuung von Kindern innerhalb der Familie soll in einer angemessenen Alterssicherung Ausdruck finden.

Position 6

Das Prinzip der Partizipation ist grundlegend bei der Betreuung von Grundschulkindern. Auch wenn Kinder einen hohen Anteil an Fremdbetreuung erfahren, muss die Selbstwirksamkeit ein wesentliches Ziel sein, um sie zu eigenverantwortlichen und selbstbewussten Jugendlichen zu erziehen.

Position 7

Die gewachsene Betreuungslandschaft und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien haben zu einem heterogenen Angebot in Bayern geführt. Die Kommunen sind bei der Meinungsbildung nach einer prospektiven bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Einrichtung zu beraten und zu unterstützen. Jede Kommune sollte sich letztlich für die Betreuungsform entscheiden dürfen, die sich ihren spezifischen Bedürfnissen am besten anpassen lässt, ohne dass die Qualität dabei vernachlässigt wird.

Position 8

Eine Investitions- und Betriebskostenförderung durch den Freistaat Bayern ist existentiell für die Finanzierung von Betreuungseinrichtungen. Besonders auch kleinere Gemeinden benötigen die finanzielle Unterstützung, um einen qualitativen Ausbau leisten zu können und attraktiv für Familien und junge Menschen zu sein. Die Förderung soll sich an der Krippen- und Kindergartenfinanzierung orientieren. Eine Kostenübernahme für Familien mit geringem Einkommen sollte im Sinne der Chancengerechtigkeit großzügig geregelt werden.

Als Tenor der Beiträge von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist festzuhalten: Von allen Einrichtungsarten vereinigt der Hort die größten Schnittmengen an familiären Bedarfen und kommunalen Möglichkeiten auf sich. Daher sollte der Hort auf der Grundlage des BayKiBiG als adäquate Betreuungsform für Grundschulkinder im Freistaat Bayern priorisiert werden. Ein Ausbau der Mittagsbetreuungen als kostengünstigste aller Lösungen ist ausdrücklich nicht im Sinne der Betroffenen.

Zusmarshausen, 14.10.2022

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